Gleichstellung der Geschlechter und Schutz vor sexuellen Übergriffen? Dagegen kann niemand ernsthaft etwas haben, und deshalb trat das eidgenössische Gleichstellungsgesetz 1996 ohne Referendum in Kraft. Welche Folgen das Gesetz hat, wird erst allmählich sichtbar. Gemäss Artikel 4 sind jegliche Diskriminierung und sexuelle Belästigung der Geschlechter am Arbeitsplatz verboten. Gemeint sei «jedes belästigende Verhalten sexueller Natur», «insbesondere Drohungen» oder das «Versprechen von Vorteilen zum Erlangen eines Entgegenkommens sexueller Art».
Das klingt auf den ersten Blick vernünftig – wäre da nicht die Formulierung «jedes belästigende Verhalten». Denn diese ...
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