Die Falle der Büroromanze
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Die Falle der Büroromanze

Das Gleichstellungsgesetz verbietet «jedes belästigende Verhalten sexueller Natur» am Arbeitsplatz. Kein Wunder, ist sexuelle Belästigung heute weit verbreitet – denn auch Blicke, Sprüche und Witze ­gelten als belästigendes Verhalten. Es profitieren Juristen und «Fachleute» aller Art.

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28.11.2013
Gleichstellung der Geschlechter und Schutz vor sexuellen Übergriffen? Dagegen kann niemand ernsthaft etwas haben, und deshalb trat das eidgenössische Gleichstellungsgesetz 1996 ­ohne Referendum in Kraft. Welche Folgen das Gesetz hat, wird erst allmählich sichtbar. Gemäss Artikel 4 sind jegliche Diskriminierung und sexuelle Bel­ästigung der Geschlechter am ­Arbeitsplatz verboten. Gemeint sei «jedes belästigende Verhalten sexueller Natur», «ins­besondere Drohungen» oder das «Versprechen von Vorteilen zum Erlangen ­eines Entgegenkommens sexueller Art». Das klingt auf den ersten Blick vernünftig – wäre da nicht die Formulierung «jedes belästigende Verhalten». Denn diese ...
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