Die Gurkenkrümmungsverordnung der Europäischen Union ist, obwohl bereits 2009 nach zwanzigjähriger Bedenkfrist abgeschafft, zum Sinnbild für die byzantinische Komplexität der Brüsseler Regulierung geworden. Die Lücke wurde aber rasch durch ähnlich absurde Regelungen gefüllt: So hat Brüssel 2011 erstmals verbindlich geregelt, wie lang die Schnüre maximal sein dürfen, an denen ein Nuggi um den Babyhals baumelt (EU-Norm 12586, Schnullerhalter — Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren).
In der Einleitung führen die Beamten aus: «Die Anzahl der Unfälle, die durch Schnuller verursacht werden, ist gering, und Unfälle, die einen tödlichen Ausgang haben, sind so gut ...
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