Am kommenden 25. September werden wir an der Urne die Frage beantworten, ob wir für eine Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedsländer sind oder nicht. So wie die Frage gestellt ist, besteht die Gefahr, dass viele davon ausgehen, bei einem Ja ändere sich etwas (Ausdehnung der Personenfreizügigkeit), während bei einem Nein alles beim Alten bleibe. Dies ist aber eindeutig nicht der Fall. Wegen der sogenannten Guillotine-Klausel sind alle sieben Verträge der Bilateralen I miteinander verknüpft, so dass die realistische Gefahr besteht, dass uns die Europäische Union bei einer Ablehnung das gesamte Paket aufkündigen wird.
Für die Personenfreizügigkeit bedeutet ...
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