Mitte Juni endete die Einspruchsfrist, und somit ist es amtlich: Eveline Sandra Diethelm, geboren am 19. Juli 1964, unterlag vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich mit ihrer Klage gegen die frühere Swissfirst-Bank, heute Banque Pasche S.A., in allen Punkten. Der Klägerin wurden die Verfahrenskosten aufgebrummt und eine Prozessentschädigung von 105 000 Franken. Die aus Küsnacht und Zollikon stammende Millionenerbin hatte die Swissfirst-Bank und damit indirekt deren Gründer, Thomas Matter, beschuldigt, sie im Zuge einer Fusion vor bald vier Jahren um Aktiengewinne in Millionenhöhe gebracht zu haben. Frau Diethelm sah sich als geschädigte Aktionärin in einem der spektakulärsten Fä ...
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