Am 11. Juli 1981 war die 18-jährige Annika Hutter mit ihrem Mofa unterwegs nach Winterthur zu einem Klassenfest. Sie ist dort nie angekommen. Bis heute gibt es keine Gewissheit über das Schicksal der jungen Frau. Es ist anzunehmen, dass sie einem unbekannten Sexualstraftäter zum Opfer gefallen und getötet worden ist. Am 11. Juli 2011 verjährt die Tat definitiv und unwiderruflich.
Verjährung bedeutet, dass eine begangene Straftat nicht mehr verfolgt und nicht mehr bestraft werden kann. Wenn der Mörder von Annika Hutter sich also am 12. Juli 2011 bei der Polizei melden und die Tat gestehen würde, bliebe er straflos und die Tat ungesühnt. Wie lässt sich das erklären?
Die Verjährun ...
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