Das schweizerische Bundesgericht publizierte vor kurzem ein Urteil, welches de facto einen neuen Grundsatz für die universitäre Bildung in der Schweiz festlegt. Ausländische Studienbewerber sollen von jetzt an gegenüber Schweizer Studienbewerbern bevorzugt werden, indem für sie weniger strenge Zulassungskriterien gelten.
Konkret ging es um Folgendes: Ein deutscher Staatsbürger, der ein Abschlusszeugnis der Berufsoberschule Augsburg hatte, wurde von der Universität Luzern nicht zum Jura-Studium zugelassen. Nach den Zulassungsrichtlinien müssen nämlich in den letzten drei Schuljahren durchgehend auch naturwissenschaftliche Fächer belegt werden. Das war bei dem Studienbewerber nic ...
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