Wenn ein Delikt passiert, ermitteln die Strafverfolger den Täter. Normalerweise. Die Bundesanwaltschaft (BA) macht es auch mal andersherum: Sie fasst zuerst die vermeintlichen Täter, dann sucht sie nach einem passenden Delikt, das man ihnen anlasten kann. Dieser Eindruck entsteht zumindest beim nach wie vor hängigen Verfahren, das im Januar 2003 gegen den Zürcher Ableger der Biker-Gruppe Hells Angels eingeleitet wurde. Sechs Jahre später weiss die BA immer noch nicht recht, was sie den schweren Jungs anlasten will. Aufgrund von Fakten, die schon lange bekannt sind, hat sie kürzlich eine Ausweitung des Verfahrens beantragt, das sich nach wie vor im Stadium der «Voruntersuchung» befi ...
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