«Ich weiss zwar nicht recht, was organisierte Kriminalität ist», sagt Adi Achermann, «aber es gibt sie.» Wäre er Bäcker oder Bauer, müsste man sich über seine Aussage wenig wundern. Doch Achermann ist im Kanton Luzern Untersuchungsrichter für – organisierte Kriminalität. Sein Eingeständnis, das er kürzlich an einer wissenschaftlichen Tagung machte, zeigt die Schwierigkeiten, in denen heute die Schweizer Strafverfolgungsbehörden stecken.
Vor exakt acht Jahren wurde der Artikel 26oter («Beteiligung an einer kriminellen Organisation») ins Schweizerische Strafgesetzbuch eingeführt. Seither haben die Behörden gerade einmal ein knappes Dutzend rechtskräftige Verurteilungen zus ...
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