Wenn ein Journalist mehr über ein Strafverfahren zu wissen bekommt als der Untersuchungsrichter, der das Dossier bearbeitet; wenn ein Journalist mehr über den Verdacht gegen einen Beschuldigten zu wissen bekommt als der Bundesrichter, der über dessen Haft oder Freilassung zu entscheiden hat; wenn ein Journalist mehr Akten zu Gesicht bekommt als der Bundesstrafrichter, der ein Urteil fällen muss: Dann stimmt etwas nicht mit der Justiz. Dann muss man daran zweifeln, ob der Rechtsstaat in der Schweiz noch funktioniert. Das ist der Kern der «Affäre Roschacher», die von unerträglichen Methoden der Strafverfolgungsbehörden des Bundes handelt.
Niemand kann verlangen, dass die Polizei ohne ...
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