Es gibt im Journalismus einen einzigen Grund, die Privatsphäre eines Menschen zu durchleuchten: Wenn ein öffentlicher Missstand vorliegt, den es im allgemeinen Interesse zu benennen und zu beheben gilt. Der von der Weltwoche (Nr. 37/21) aufgedeckte Missstand liegt darin, dass sich Bundesrat Alain Berset (SP) durch sein privates Verhalten erpressbar gemacht hat. Daran ändert auch die Versicherung seines Kommunikationschefs nichts, der nach Aufdeckung eines Strafbefehls im letzten November behauptet hat: «Bundesrat Berset ist nicht erpressbar.»
Das ist nachweislich falsch. Alain Berset hat nach dem 21. November 2019 über Wochen einen erheblichen Aufwand betriebe ...
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