Die Frage, wie man die Meinungsfreiheit auch von radikalen Demokratiegegnern sichern und ihnen gleichzeitig den demokratisch legitimierten Griff zur Macht wirksam verwehren kann, ist rein intellektuell, aber auch im administrativen Vollzug sehr schwierig zu beantworten. Dies zeigt sich seit einiger Zeit bei den intellektuell hilflosen Versuchen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die Spuren rechtsradikalen Denkens bei der AfD normativ widerspruchsfrei und operativ hinreichend eindeutig zu definieren, um so die Beobachtung der AfD als potenziell verfassungsfeindlicher Organisation zu begründen. Das Bundesamt definiert im Verfassungsschutzbericht 2022 Rechtsextremismus wie folgt:
...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.