Auch Richter spüren den Zeitgeist. Letzte Woche hat das deutsche Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Personenstandsrecht geändert werden muss, weil es neben dem Eintrag «männlich» oder «weiblich» keine dritte Möglichkeit vorsieht. Schon bisher war es in Deutschland zulässig, das Geschlecht im Geburtenregister nicht einzutragen, wenn sich ein Kind nicht einer der beiden Kategorien zuordnen liess. Diese Leerstelle, diese «fehlende Angabe» gefährdet aber nach Ansicht der Karlsruher Richter die selbstbestimmte Entwicklung intersexueller Menschen. Deshalb muss ihnen der Staat eine eigene positive Bezeichnung anbieten – zur Debatte stehen Ausdrücke wie «inter/diver ...
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