Zu den elementaren Konstruktionsfehlern sowohl des österreichischen wie des schweizerischen Wahlrechts gehört, dass beide eine Teilnahme deutscher Wähler nicht vorsehen. In der leicht wahnhaften Annahme, es sei Sache der Österreicher beziehungsweise der Schweizer, ganz allein über die Zusammensetzung ihrer nationalen beziehungsweise regionalen Parlamente zu entscheiden, wählen sie immer wieder die falschen Kandidaten und ziehen sich so den Unmut der deutschen Nachbarn zu. Vor kurzem nach der Wahl zum Wiener Landtag und eben wieder nach der Wahl zum Schweizer Nationalrat. Ein Beispiel für viele: In der «Tagesschau» der ARD wurde das Desaster von Bern so dargestellt: Die Flüchtling ...
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