Vor 21 Jahren wurde in der Schweiz der Geldwäschereiartikel ins Strafgesetzbuch geschrieben. Seit da ist das Verheimlichen von Vermögenswerten aus Verbrechen (das heisst aus allen Delikten, die mit mehr als drei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden) strafbar. Der Bundesrat hatte damals dem Volk erklärt, das organisierte Verbrechen sei eine Geissel der Gesellschaft und müsse mit aller Kraft bekämpft werden. Schaut man zurück, wie viele kriminelle Organisationen seither aufgedeckt worden sind, ist das Resultat ernüchternd: Gerade eine Handvoll Strafverfahren ist unter diesem Titel geführt worden. Entweder waren die Normen so abschreckend, dass die kriminellen Organisationen die S ...
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