Das Schlankheitsmittel Xenical macht wieder von sich reden. Vor drei Jahren hatte das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) das Medikament gegen den Willen der Krankenkassen in die Grundversicherung aufgenommen. Die Kassen zweifelten, ob eine Behandlung mit Xenical, die jährlich 1570 Franken kostet, auf Dauer erfolgreicher ist als eine Behandlung mit einem der bisherigen Schlankheitsmittel. Als sie sich gegen die Kassenpflicht wehrten, gab ihnen die Rekurskommission für die Spezialitätenliste Recht. Doch beim Bundesgericht blitzten die Kassen aus einem formalen Grund ab: Die Krankenkassen sind gar nicht befugt, solche Entscheide des BSV anzufechten.
Das Gesetz degradiert die Kassen also ...
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