Duchtrainiert, kompakt, gut angezogen – weisses T-Shirt, schwarze Hose. Der 40-jährige Nigerianer hat keinen Anwalt, will aber eine Strafe von 14 Tagen Gefängnis bedingt doch nicht auf sich sitzen lassen. Das Obergericht soll das schändliche Urteil aufheben, denn es geht um die Ehre. Bestraft wurde er vom Bezirksgericht Zürich nicht wegen des unappetitlichen Teils seines Handelns – er hatte einer Nachbarin zweimal ins Gesicht gespuckt –, sondern weil er ihr auch zweimal ziemlich kryptisch gedroht hatte: «Wenn Sie mit den Lärmbelästigungen nicht aufhören, passiert etwas.» Und: «Es ist gefährlich, etwas von mir zu wollen.» Mit prominenteren Spuckern hat der in seiner Heimat a ...
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