Der Fall geht so: Der Rentner, nennen wir ihn Martin Müller, wurde von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert und bezieht heute eine AHV-Rente. Müller, so könnte man meinen, hat es gut, denn er besitzt eine Liegenschaft. Diese ist für ihn jedoch kein Segen, sondern eher ein Fluch. Seit Jahren liegt er im Clinch mit den Behörden und Gerichten, zuletzt urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über seinen Fall.
Doch der Reihe nach. Martin Müller beantragte Ergänzungsleistungen, weil sein Einkommen nicht ausreicht. Jährlich erhält er von der AHV 21 864 Franken. Vermögen besitzt Müller nicht. Auch sein Vorsorgekapital ist aufgebraucht, weil er in früher ...
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