Churchill* gehört zu jenem Typus von Einwanderern, die man im Branchenjargon «Kamikaze» nennt. Am 16. Juni 2003 landete der damals vermeintlich 26-jährige angebliche Äthiopier auf dem Flughafen Zürich und stellte umgehend einen Asylantrag. Papiere hatte der Mann keine, der Polizei blieb nichts anderes übrig, als ihn unter dem Namen des berühmten Politikers, den der Unbekannte angab, vorläufig ins Land einreisen zu lassen. Zehn Tage später war Churchills Asylgesuch abgelehnt, wegen Artikel 3 und 7 des einschlägigen Gesetzes. Das heisst: Die Schweizer Behörden erachteten seine Geschichte weder als glaubhaft noch für asylwürdig. Also verfügte man eine Landesverweisung und erteilt ...
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