Dass im Bereich der Strafverfolgung Einschränkungen von Freiheitsrechten in Kauf genommen werden müssen, ist anerkannt. Hier braucht es aber den Verdacht, dass eine bestimmte Person eine strafbare Handlung verübt hat. Entscheidend ist also, dass die betreffende Tat schon verübt worden ist. Die Gesellschaft ist aber natürlich darauf angewiesen, dass die Behörden schon vorher tätig werden und auch präventiv den Schutz vor Gewalttaten und anderen Delikten gewährleisten oder dies zumindest nach Kräften versuchen. Dabei kann ein Zielkonflikt entstehen. Während bei der Strafverfolgung ein klarer Zusammenhang mit einer (bereits verübten) Straftat besteht, beruht die präventive ...
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