Eine Tänzerin aus Russland? Kein Problem. Das Etablissement, in dem die Dame auftreten soll, erhält ohne Umschweife eine Arbeitsbewilligung. Ein Au-pair aus Kanada? Das macht Probleme. In einigen Kantonen werden entsprechende Gesuche für eine Arbeitsgenehmigung zwar bewilligt. Andere aber, wie zum Beispiel der Stand Zürich, lassen es nicht mehr zu, dass junge Familien Haushaltshilfen aus Nicht-EU-Ländern anstellen. Die Folgen dieser diskriminierenden Ausländerpolitik grenzen ans Absurde. Junge Frauen aus Drittstaaten, die in der Schweiz vorübergehend etwas Geld verdienen wollen, registrieren sich in Zürich als Tänzerin und schon bekommen sie eine Aufenthaltserlaubnis. Damit begünst ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.