Gefährliche Gesten
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Gefährliche Gesten

Weil er zwei Schlägertypen den Stinkefinger zeigte, ist ein Banker brutal verprügelt worden. Jetzt kürzt ihm die Versicherung mit dem Segen des Bundesgerichts die Taggelder. Hinter dem Urteil steckt die ­Absicht, die Allgemeinheit zu entlasten. Indirekt legitimiert es die Gewalttäter.

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18.04.2013
Martin Fässler* weilt derzeit in Asien in den Ferien, weit weg von der Schweiz und ihrer Justiz. Von dieser hat er, wie er über seine Anwältin Bernadette Zürcher ausrichten lässt, die «Schnauze voll». Mehr wolle er dazu nicht sagen, er versuche jetzt, einen Schlussstrich unter die Geschichte zu ziehen. Tatsächlich ist der Fall des 37-jährigen Bankers ein Lehrbeispiel dafür, wie einem unbescholtenen Bürger aus einer unüberlegten Handlung ein Strick gedreht werden kann. Die Geschichte beginnt am Abend des 3. Juli 2010 im Zürcher Urania-Parkhaus. Fässler und seine Gattin haben das «Züri-Fäscht» besucht, kurz nach 1 Uhr steigen sie in ihren Wagen, um nach Hause zu fahren. ...
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