In den Ausgaben Nr. 40/14 («Beziehungsdelikt»), Nr. 41/14 («Helden der Doppelmoral»), Nr. 42/14 («Sarasins Lücken») und Nr. 43/14 («Teure Dienste») behauptete die Weltwoche, im Berufungsverfahren von Frau Prof. Dr. Svenja Goltermann an die Universität Zürich seien nicht die wissenschaftliche Leistung und intellektuelle Brillanz entscheidend gewesen. Vielmehr sei das Berufungsverfahren wegen Befangenheit aufgrund einer Liebesbeziehung mit Prof. Sarasin nach fakultätseigenen Kriterien inkorrekt verlaufen. Diese Behauptungen sind falsch. Die am Berufungsverfahren Beteiligten haben bei der Berufung von Frau Prof. Dr. Svenja Goltermann ausschliesslich ihren wis ...
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