Kriminelle Ausländer sollen des Landes verwiesen werden. So wollte es der Souverän 2010, die Ausschaffungsinitiative verschärfte das Wegweisungsprozedere. Keine Rückweisung widerfuhr einem Afghanen nach über zehnjähriger Delinquenz. Raub, Sozialhilfebetrug, Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, einfache Körperverletzung, Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, «Drohung gegen den hetero- oder homosexuellen Lebenspartner» – dies ist eine Auswahl der Delikte, die zum Entzug der Niederlassungsbewilligung führten. Trotzdem dürfe er vorläufig bleiben, sagte das Zürcher Verwaltungsgericht.
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