Schweizer Banken sind nicht mehr die erste Adresse für Geldwäscher. Denn die hiesigen Finanzhäuser sind rigiden Gesetzen und Vorschriften unterstellt. Von neuen Kunden verlangen die Banken eine Passkopie (Know-your-customer-Regel), und bei Einlagen von mehr als 25000 Franken muss der Klient eine schriftliche Erklärung abgeben, in der er angibt, wem (Beneficial Owner) die eingezahlten Vermögenswerte gehören.
In vielen Fällen müssen die Geldinstitute zusätzliche Abklärungen treffen (Customer Due Diligence). Beispielsweise bei einem kolumbianischen Staatsbürger, der in London wohnt und ein Konto in der Schweiz eröffnen will – mit millionenschweren Einnahmen aus dem Kaffeehandel. ...
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