Die noch zur Debatte stehenden Amtsgeheimnisverletzungen, so räumte selbst Obergerichtspräsident Rolf Naef letzte Woche bei der Urteilseröffnung ein, hätten «normalerweise» kaum zu einem Strafverfahren geführt. Die dienstlichen Informationen, die der ehemalige Zürcher Sittenpolizist O. an Dritte (notabene keine Prostituierten) herausgab, waren bedeutungslos. Es handelte sich um Gefälligkeiten eines Beamten, der mal ein Auge zudrückt. «Sie sind sicher kein korrupter Polizist», erklärte Naef, es sei von einem «sehr leichten Verschulden» auszugehen; das Gericht hoffe, dass er deshalb nicht seinen Job verliere. Aber ...
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