1087 Franken muss ein zwanzigjähriger Eritreer an die Staatskasse bezahlen, weil er mich vor ein paar Monaten auf offener Strasse im Beisein meines Partners begrapschte («Liebesgrüsse aus Afrika», Weltwoche Nr. 4/21). Davon 200 Franken Busse, die er im Falle schuldhafter Nichtzahlung durch eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen absitzen muss.
Nur: Bezahlen wird er wahrscheinlich gar nichts. Denn der Strafbefehl ging in Kopie nicht nur an die Kantonspolizei meines Wohnkantons, sondern auch an die Fremdenpolizei. Der Täter ist offenbar Asylant, die restlichen Gebühren von summa summarum 887 Franken wird also ziemlich sicher der Sozialstaat berappen. Und die m ...
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