Am 23. September 2009 sprach das Kreisgericht Rheintal SG gegen den Restaurantbetreiber Daniel Roth eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten aus, weil er eine Mitarbeiterin gestalkt hatte (mehrfache Nötigung, Drohung und Missbrauch einer Fernmeldeanlage). Das Berufungsgericht reduzierte die Strafe auf acht Monate, abzüglich 76 Tagen Auslieferungs- und Untersuchungshaft. Vier Jahre später sitzt Roth immer noch in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies im zürcherischen Regensdorf. Der Grund: Die Strafe wurde aufgeschoben, zugunsten einer sogenannten stationären therapeutischen Massnahme, die auf fünf Jahre befristet ist, aber verlängert werden kann.
Nach unserer Titelgeschichte ...
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