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«Betreutes Spazieren»: Werber Sheik Fareed.
Bild: Maurice Haas

Intellektuelle Verschmutzung

Das Bundesgericht stützt das Verbot von kommerziellen Plakaten. Zeit, diesen infantilen Gesinnungsfeldzug gegen Werbung zu stoppen.

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17.07.2024
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4 Kommentare zu “Intellektuelle Verschmutzung”

  • Bischi49 sagt:

    Vollkommen einverstanden. Jeder ist frei hin zu schauen oder nicht. Wenn man schon Menschen vor Werbung schützen will, dann primär vor der Werbung am TV. Ich seh nicht ein, warum ich Zwangsgebühren entrichte um dann mit Werbung genervt zu werden, wenn ich eigentlich einen Film sehen will. Aber natürlich würde es den konsumfeindlichen Bevormundern nicht in den Kram passen wenn die Werbeeinnahmen ihrem präferierten Manipulationsinstrument entzogen würden.

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  • Charlie Brown sagt:

    Werbung , die von öffentlich genutzten Strassen sichtbar ist, ist schon lange auf Bundesebene verboten, weil sie die Verkehrsteilnehmer ablenken kann und daher eine potentielle Unfallgefahr darstellt. Vernier hat nichts Neues erfunden. Was soll die Aufregung ?

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  • Jabberwocky sagt:

    Die Gemeinde Vernier sollte sich in "flocon de neige" umbenennen. Analog den Sensibelchen, die Triggerwarnungen und dergleichen brauchen.

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  • fmj sagt:

    Werbung – frühre gab's den Marktschreier – gehört zum Leben.
    Ohne sie würden wir auch nicht auf sinnvolle Dinge aufmerksam gemacht. Sie ist frei, soll frei bleiben.
    Gutmenschen mit ihrer Arroganz, dem Andern den «richtigen Lebenswandel» vorzuschreiben, dürfen sich ihrer nicht bemächtigen.
    Der Bürger kann in der Tat selbst denken und sich ein Urteil bilden und bedarf nicht des permanenten ubiquitären Eingriffs des Staates!

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