In der Schweiz, in Deutschland und in Frankreich ist Leihmutterschaft untersagt. In anderen europäischen Ländern ist sie nur als unentgeltliche Dienstleistung zulässig. Die Gesetzgebung ändert sich laufend, Bestrafung ist selten. Kaum ein Gericht will ein Neugeborenes den Wunscheltern wegnehmen, weil es von einer Leihmutter ausgetragen wurde. Die kalifornische Leihmutter Omena Markarian versteht die Verbote nicht: «Jeder viel zu junge Teenager darf ungestraft ein uneheliches Kind in die Welt setzen. Wer masst sich an, einem Paar, das keine Kinder bekommen kann, die Möglichkeit einer Leihmutter zu verbieten?» Die 33-Jährige ist zum dritten Mal mit einem Kind schwanger, das nach der Ge ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.