Der Ständerat hat sich soeben dafür entschieden, dass er bei der Reform der Altersvorsorge lieber eine langfristig unstabile Lösung in Kauf nimmt als eine echte Reparatur der AHV, die vom Volk vielleicht als schmerzlich empfunden und mit wenig Beifall aufgenommen würde. So hat die Kleine Kammer in der Differenzbereinigung zwischen National- und Ständerat an seiner früheren Position festgehalten, die eine Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken pro Monat vorsieht – im Gegensatz zum bisher knausrigeren Nationalrat. Dieser Zustupf soll die künftigen Rentenbezüger dafür entschädigen, dass in der zweiten Säule die Renten etwas reduziert werden, weil der sogenannte Umwandlungssatz – ...
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