Der Mann steht ganz zuoberst auf der Liste der Einbürgerungen von «ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen». Jihad A. ist gemäss den Zürcher Stadtbehörden 1983 geboren, seine Nationalität ist nicht bekannt. «Staatenlos» heisst es im offiziellen Einbürgerungsentscheid, der kürzlich publiziert worden ist.
Der Fall wirft Fragen auf. Wurde der Mann unbekannter Herkunft auf den Namen Jihad – was so viel heisst wie «heiliger Krieg» – getauft? Oder hat er ihn sogar selbst gewählt? Geht von Jihad A. ein Sicherheitsrisiko aus? Hat er im Einbürgerungsverfahren Ausweispapiere vorgewiesen? Steht seine Identität zweifelsfrei fest? Oder wissen die Behörden gar ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.