An einer Veranstaltung zur Selbstbestimmungsinitiative führte die Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr kürzlich aus, sie sei froh um rechtsstaatliche Rahmen zur Begrenzung der Demokratie. Schliesslich seien die Katastrophen des vergangenen Jahrhunderts aus demokratischen Entscheiden heraus entstanden. Darum seien im deutschen Grundgesetz nach dem Zweiten Weltkrieg unabänderliche Sicherungen eingebaut worden. Dass eine davon, Artikel 20 Absatz 2, lautet, «alle Staatsgewalt geht vom Volke aus» und sei «vom Volke in Wahlen und Abstimmungen» auszuüben, blieb unerwähnt.
Doch wie steht es um Fehrs Behauptung, die Katastrophen des 20. Jahrhu ...
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