Es ist ein strenges Urteil: Ein junger Serbe, der nach einer durchzechten Nacht am Zürichsee einen Bekannten verprügelt hat, muss die Schweiz für fünf Jahre verlassen. Das hat das Bezirksgericht Uster kürzlich entschieden und neben einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten die Landesverweisung ausgesprochen.
Der Entscheid ist besonders brisant, weil der zwanzigjährige Serbe sein ganzes Leben in der Schweiz verbracht hat. Der Verteidiger machte denn auch geltend, dass die Landesverweisung für den Secondo eine ungeheuerliche Härte darstelle, doch vergeblich: Das Gericht liess sich nicht erweichen. Auch ein afghanischer Asylbewerber soll aus der Schweiz gewiesen werde ...
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