Im schweizerischen Gesundheitswesen will man das K.-und-K.-Regime umbauen, um die Kosten besser unter Kontrolle zu bringen. Die beiden K. stehen für «Krankenkassen» und «Kantone». Das sind quasi die zwei grossen Chefs, wenn es ums Finanzieren von Spitalleistungen geht; die beiden teilen sich heute in die Vergütung der stationären Leistungen, also jener Behandlungen, für die ein Spitalaufenthalt, mindestens eine Übernachtung, nötig ist. Die Kantone bezahlen 55 Prozent, die Krankenversicherer 45 Prozent dieser Kosten. Die Spitallandschaft ist also ein Stück weit Herrschaftsgebiet der Kantone, aber die Mischfina ...
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