Das Bundesgericht hat entschieden: Der türkische Familienvater, den Sie ausgewiesen haben, darf wieder in die Schweiz kommen. An sich müssten Sie dem Mann jetzt noch den Rückflug in die Schweiz bezahlen?Davon gehe ich nicht aus. Aber die Verfahrenskosten müssen wir tragen.
Immerhin hat sich herausgestellt, dass die Zwangsheirat, von der anfänglich die Rede war, offenbar eine Erfindung der Tochter war. Das Bundesgericht zitiert sogar Liebesbriefe an den vermeintlich aufgezwungenen Gatten.Bereits das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass sich der Verdacht der Zwangsehe nicht erhärten liess. Trotzdem bestätigte es die Ausweisung, weil der Vater wiederholt ein Verhalten an den Tag leg ...
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