Der Bundesrat funktionierte bereits im Jahresendmodus, als die EU-Taktiker zum Doppelschlag ausholten. Zuerst kündigt die EU-Kommission an, die Schweiz komme auf eine Beobachtungsliste, anhand der die EU Staaten brandmarkt, welche ihre Zusagen zur Änderung von Steuerpraktiken noch nicht erfüllt haben. Vor einigen Tagen folgte der zweite Schlag: Die Kommission will der Schweiz die Börsenäquivalenz bloss befristet bis Ende 2018 gewähren. Ein EU-Börsenhändler kann nur mit Schweizer Aktien handeln, wenn die Schweizer Börsengesetzgebung von der EU als gleichwertig anerkannt wird. Eine Verlängerung der Börsenäquivalenz macht die EU von Fortschritten beim umstrittenen Rahmenabk ...
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