Zur Zeit der Franzosenherrschaft im Lande (Helvetik, 1798–1803) kopierten die hiesigen Vasallen das Muster der westlichen Nachbarn und begannen, auf Handänderungen aller Art Abgaben zu erheben. Die Kompetenz, privatrechtliche Verträge per Stempel zu besiegeln und fiskalisch mit einer «Verkehrssteuer» zu belasten, überliessen sie den Kantonen. Aus Geldmangel sicherte der Bund sich dann im Ersten Weltkrieg diese Einnahmenquelle, zusammen mit einer neuen «Kriegssteuer», aus der sich die direkte Bundessteuer entwickelte. In der grossen Not von 1917 sagten die Bürger knapp ja zu dieser Zusatzbelastung.
5 Prozent, Jahr für Jahr
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