Clemens S. hat es in der Schweiz zu unrühmlicher Bekanntheit gebracht. Der 28-Jährige aus dem deutschen Chemnitz, ein vorbestrafter arbeitsloser Schläger, galt vor einem Jahr als Paradebeispiel dafür, wie Volksentscheide mit Füssen getreten werden – genauer gesagt, die Ausschaffungsinitiative, die 2010 angenommen worden war. Der junge Deutsche hatte Anfang 2017 zusammen mit einem andern einen Mann angegriffen und hätte gemäss dem neuen verschärften Ausschaffungsrecht obligatorisch des Landes verwiesen werden müssen. Das Zürcher Obergericht sprach sich im Herbst 2017 allerdings gegen die Ausschaffung des Mannes aus: Clemens S. sei als EU ...
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