Ich muss vorwegschicken: Ich habe es auch schon getan. Als Christian fünf Jahre alt war, nahm ich ihn bei der Hand und brachte ihn in den nächsten Kindergarten. Der Kindergärtnerin erklärte ich, dass der Knirps illegal in der Schweiz lebte, dass sie ihn aber trotzdem aufnehmen müsse, weil es das Gesetz so will – und dass sie ihn auch nicht bei der Einwohnerkontrolle verpfeifen dürfe. Nach einigem Hin und Her telefonierte die Frau genervt auf die Rechtsabteilung des Schulamts, wo man sie aufklärte: Es ist so, auch illegale Kinder haben im Kanton Zürich ein Recht auf Schulbildung.
Die Eltern von Christian stammen aus Südamerika und hausten in meiner Nachbarschaft, sie lebten und a ...
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