Ernst Müller* ist ein sehr korpulenter Mann. Mit seinem weissgrauen Haar, dem weissen Dreitagebart sieht er aus wie sechzig, ist aber erst fünfzig. Am blauen Blazer glänzen goldene Knöpfe. Er ist mit seinem Anwalt angetreten, das Urteil von 18 Monaten bedingt anzufechten: schuldig der sexuellen Handlung mit einem Kind. Ernst Müller ist einer der wenigen unter den Männern, die sich an Kindern vergreifen, der die Tat nicht abstreitet und hofft, dem Kind werde nicht geglaubt. Nur, beteuert er, bei ihm liege der Fall ganz anders: Weder vorher noch nachher habe er je an Sex mit Kindern gedacht. Auch das psychiatrische Gutachten besagt, dass er «nicht in relevantem Ausmass von pädosexuelle ...
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