Die Justiz ist käuflich, nicht nur in China. Aber hier besonders. Vorigen Monat kaufte sich der Milliardär Yuan Baojing Stunden vor der Exekution von seinem Todesurteil frei. Zumindest vorerst. Seine Frau, die tibetische Tänzerin Zhou Ma, soll am Vorabend Aktien im Wert von 7,5 Milliarden Franken an den Staat überwiesen haben, darunter Yuans 40-Prozent-Anteil an einer indonesischen Ölgesellschaft. Die Hinrichtung wurde gestoppt.
Ob die Beträge stimmen, die der Hong Kong Standard nennt, und ob dies die ganze Wahrheit ist, wird da und dort bezweifelt. Ist ein Todesurteil rechtskräftig, so sieht das Gesetz nur drei Auswege vor: Erstens faktische Fehler im Prozess. Zweitens neue Unschuld ...
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