Die Bundesstatistiker schlüsseln die ausländischen Straftäter neuerdings nach Aufenthaltsstatus auf. Dies erlaubt es, den Täterkreis genauer zu bestimmen. Dabei zeigt sich, dass ein Grossteil der Verurteilungen im Wachstumsmarkt der Vermögensdelikte ausländische Personen betrifft, die weder eine Niederlassungsbewilligung noch eine Aufenthaltserlaubnis besitzen (siehe Artikel Seite 14). Weniger technokratisch ausgedrückt: Die Kriminalität in der Schweiz ist im Wesentlichen auf zwei Tätergruppen zurückzuführen: auf Kriminaltouristen, die dankbar die offenen Grenzen nutzen. Und auf Asylbewerber, die unter dem Vorwand politischer Verfolgung kriminelle Zwecke verfolgen.
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