Die Selbstbestimmungsinitiative will die internationalen Organisationen als Mitgestalterinnen des Völkerrechts ausschalten. Die Initiative unterscheidet gemäss dem SVP-Extrablatt vom März 2015 einerseits zwischen dem unproblematischen Vertragsrecht und andererseits dem «Recht von internationalen Organisationen, Behörden und Gerichten, wie zum Beispiel der Uno, der OECD, der EU oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg». Im Falle des Vertragsrechts will die Initiative dafür sorgen, dass dessen nichtzwingende Normen sich nach der Bundesverfassung zu richten haben. Diesem Zweck dienen die vorgeschlagenen Artikel 5 und 56a der Initiative. Diese Bestimmunge ...
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