Wer als Lehrkraft an einer Primarschule tätig ist, arbeitet offiziell in einem «frauenspezifischen» Beruf. Dies hat das Bundesgericht in einem Urteil vom 1. Dezember verkündet. Hintergrund war die Klage einer Aargauer Lehrerin, die eine generelle Lohndiskriminierung geltend machte. Das Verwaltungsgericht war zuvor nicht auf die Klage eingetreten, da es sich um einen geschlechtsneutralen Job handle. Nach dem Spruch aus Lausanne muss das Verwaltungsgericht sich nun erneut mit dem Fall beschäftigen.
Die Lehrerverbände haben erfreut auf das Urteil reagiert. Das «Scheinargument», es könne gar keine Diskriminierung vorliegen, da der Lehrberuf keinen Frauenberuf darstelle, sei vom Tisc ...
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