Ja, unbedingt. Ist man noch mit ihr zusammen, darf man das aus moralischen Gründen nicht tun. Jetzt gibt es diese Hürde nicht mehr, der Ex ist man nichts schuldig. Hat sie Schluss gemacht, finden Sie eventuell nützliche Dinge, die Sie ihr vorwerfen können. Haben Sie die Beziehung beendet, können Sie nun zufrieden nachlesen, wie sehr Sie vermisst werden. Das Risiko besteht allerdings, dass Sie auch unerfreuliche Neuigkeiten erhalten. Hat sie seit Jahren einen Liebhaber? Hat sie Ihren tollen Canard à l’orange nie gemocht? Hat sie Sex mit Ihnen nur aus Langeweile betrieben? Nehmen Sie das in Kauf, das verkraften Sie schon. Doch seien Sie sich auch der grössten Gefahr bewusst, die Ihnen ...
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