Mann darf, mann darf nicht, darüber entscheidet die Frau. Im schlimmsten Fall muss der Mann das Haus nicht mehr putzen, sondern verlassen. Dieses abrupte Ende zeigt, worauf der Lebensentwurf des Hausmanns naturgemäss hinausläuft: auf ein Abhängigkeitsverhältnis, das sich durch die Umkehrung des Geschlechterverhältnisses nicht wegemanzipieren lässt; Ernährerinnen sind womöglich sogar brutaler als Ernährer. Der schweizerische Staat hingegen setzt nur sanften Druck auf – indem er erzkapitalistisch mit Geld lockt. Ein erziehender Hausmann darf analog zu den erziehenden Hausfrauen stempeln gehen, sobald das Kind 16 wird und sofern der Ehepartner nicht «zu viel» verdient oder das Ver ...
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