Es war eine Medienkonferenz, bei der einiges schöngeredet wurde. Als Aussenminister Ignazio Cassis und Staatssekretär Roberto Balzaretti Anfang März darlegten, wie Streitigkeiten zwischen der Schweiz und der EU im anvisierten Rahmenvertrag gelöst werden sollten, tönte alles ganz einfach. Ein dreiköpfiges, paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht solle für Konflikte rund um die Auslegung oder Anwendung der fünf vom Rahmenvertrag erfassten Marktzugangsabkommen (Freizügigkeit, Land- und Luftverkehr, Landwirtschaftsprodukte, technische Handelshemmnisse) zuständig sein, hiess es. Drehe sich der Streit um ...
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