Würde man die Anklageschrift von Staatsanwalt Manfred Hausherr an ihrem Umfang messen, müsste man von einem schweren Fall ausgehen. Insgesamt dreissig Verfehlungen, die ein ehemaliger Zürcher Sittenpolizist (Fachgruppe Milieu/Sexualdelikte) begangen haben soll, sind auf 73 Seiten beschrieben. Noch schwerer wöge allerdings die Einstellungsverfügung betreffend sechzig vermeintliche Delikte, deren der Mann zu Unrecht verdächtigt wurde. Dieses Dokument umfasst sage und schreibe 91 Seiten.
In der Öffentlichkeit wurde der Fall im November 2013 anlässlich der spektakulären Verhaftung von fünf Sittenpolizisten bekannt. Im Mittelpunkt des Skandals sta ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.