Der Prozess gegen Privatbankier Oskar Holenweger, der diese Woche vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona stattfindet, begann mit einer geradezu kafkaesken Episode. Verteidiger Lorenz Erni verlangte einmal mehr, dass alle Akten der Bundesanwaltschaft (BA) und der Bundeskriminalpolizei (BKP) über den Einsatz des Drogenbarons José Manuel Ramos zum Prozess beigezogen würden. Sonst könne er seinen Mandanten nicht angemessen verteidigen.
Der Vorsitzende des Gerichts, Bundesstrafrichter Peter Popp, erwiderte, er habe diese «entscheidrelevanten» Akten ja auch verlangt, was ihm aber bekanntlich von BA und BKP verweigert worden sei. Dann fragte Richter Popp Verteidiger Erni etwas hilflos, w ...
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