Letzte Woche berichteten wir in diesem Blatt kritisch über ein sehr amerikafreundliches Urteil des Lausanner Bundesgerichts in einem Fall rückwirkender Gruppenanfragen durch die US-Steuerbehörden. Die Lausanner stützten sich bei ihrer Auslegung einerseits auf den UBS-Vertrag zwischen der Schweiz und den USA von 2009. Aus unserer Sicht noch fragwürdiger allerdings war anderseits der Rückgriff auf das schweizerisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen von 1996, in das die Bundesrichter höchst abenteuerlich hineinlasen, es erlaube Gruppenanfragen bei Steuerdelikten. Faktisch wird durch diesen Bundesgerichtsentscheid das schweizerische Bankkundengeheimnis rückwirkend bis 1996 ausg ...
Dies ist ein ABO-Artikel
Jetzt für CHF 9.- im ersten Monat abonnieren
Nur für Neukunden, danach CHF 29.-/Monat und jederzeit kündbar.
Oder einfach einloggen…
Wenn Sie als Nicht-Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können 5 Abo-Artikel gratis lesen.
Wenn Sie als Abonnent noch keinen Account besitzen,
registrieren Sie sich jetzt und Sie können sämtliche Artikel lesen.